Deutscher Städtetag gibt Leitfaden zur „Berücksichtigung sozialer Belange im Vergaberecht“ heraus
Städte und andere öffentliche Auftraggeber bekommen jetzt Unterstützung bei der rechtssicheren und praxistauglichen Einforderung sozialer Standards in öffentlichen Aufträgen. So kann die öffentliche Hand mit dem novellierten Vergaberecht zum Beispiel ausbeuterische Kinderarbeit bei Aufträgen ausschließen sowie das Einhalten von bestehenden internationalen Regeln über Mindestlöhne verlangen. Der neue Leitfaden „Berücksichtigung sozialer Belange im Vergaberecht“ soll die Städte bei ihrem Engagement unterstützen.
Den Leitfaden gibt es als Download beim Deutschen Städtetag.
Dortmund beschafft faire Arbeitskleidung
Die Stadt Dortmund hat als erste Stadt in Deutschland die Mitarbeiter ihrer Betriebskantine mit Arbeitsbekleidung ausgestattet, bei deren Produktion die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen durch eine Multistakeholderinitiative (MSI) kontrolliert wurde. Als Mitglied der Fair Wear Foundation hat die Firma hessnatur den Zuschlag erhalten. Sie gewährleistet, dass in der gesamten Produktionskette von der Faser bis zum Endprodukt sozialverträglich produziert wird. Die Kampagne für Saubere Kleidung hat die Stadt bei der Beschaffung beraten und Kriterien zur Einhaltung der Sozialstandards und deren unabhängiger Kontrolle bereitgestellt.
Mittelfristig soll die kommunale Beschaffung in den “gefährdeten” Warengruppen sukzessive auf ökologische und soziale Kriterien umgestellt werden.
Am letzten Donnerstag fand dazu eine Pressekonferenz in Dortmund statt. Hier gibt es die Presseerklärung der Stadt.
Neues Berliner “Fair”gabegesetz
Das neue Vergabegesetz soll Regelungen zu Tariftreue, Mindestlohn, Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen und ökologischen Kriterien erhalten. Lesen Sie dazu diesen taz-Artikel.



