A l l i a n z
SACHSEN KAUFT FAIR
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Gute Beispiele

Viele Bundesländer und Kommunen haben die abgesicherte Gesetzeslage genutzt und bereits Gesetze und Beschlüsse verabschiedet, die Menschen- und Arbeitsrechte bei der Vergabe einschließen. Damit nehmen sie ihre Verantwortung und Gestaltungsmöglichkeit als VerbraucherInnen wahr, um nicht von dramatischen Rechtsverstößen zu profitieren. Allerdings werden diese Beschlüsse allzu häufig nur halbherzig umgesetzt.

Stadtstaat Bremen: weitreichendes neues Vergabegesetz mit schrittweiser Umsetzung der ILO-Kernarbeitsnormen und Umweltstandards für alle Produktgruppen, Training und Berichterstattungspflicht der Verwaltung. Dazu die Stellungnahme von DGB und WEED.

Brandenburg: neues Vergabegesetz mit Tariftreue- und Mindestlohnregelungen. In einem Entschließungsantrag wird die Umsetzung durch die Einrichtung einer Servicestelle zur Beratung und Schulung der VergabemitarbeiterInnen präzisiert.

Chemnitz: ist in Kooperation mit der Initiative SACHSEN KAUFT FAIR dabei, Sozialstandards für den Einkauf von Textilien umzusetzen – siehe Flyer zu den Fachgesprächen des Arbeitskreises Fairgabe der Stadt Chemnitz. Außerdem wird in Chemnitz der Stadtkaffee aus Fairem Handel angeboten: Chemnitzer Kaffee

Barcelona: Sozialstandards beim Einkauf von Arbeitskleidung für GärtnerInnen

Bonn: nur sozial verantwortlich hergestellte Textilien werden eingekauft

Ville de Nantes: Werbe-T-Shirts aus fair gehandelter Baumwolle

Schweden: Sozialstandards beim Einkauf von Krankenhausdienstkleidung

Oberösterreich: integrierte soziale Kriterien in eine Ausschreibung zu Arbeitsbekleidung.

Düsseldorf: Alle Produkte, die die Stadt beschafft, müssen den ILO-Kernarbeitsnorm entsprechen.

Neuss: Seit 2006 werden bei der Ausschreibung von Produkten und Dienstleistungen in Neuss soziale und ökologische Kriterien berücksicht.

Viele Kirchgemeinden schenken fair gehandelten Kaffee aus.