Rechtliche Grundlagen
2009 hat der Bund Rechtssicherheit geschaffen mit dem novellierten Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen:
GWB- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen von 2009:
§97 Abs. 4 Satz 2:
“Für die Auftragsausführung können zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben.”
Diese Neuerung erfolgte als Umsetzung des neuen EU-Vergaberechts. In den EG-Vergaberichtlinien von 2004 heißt es: „Die öffentlichen Auftraggeber können zusätzliche Bedingungen für die Ausführung des Auftrages vorschreiben […]. Die Bedingungen für die Ausführung eines Auftrages können insbesondere soziale und umweltbezogene Aspekte betreffen.“ Richtlinie 2004/17/EG (Art. 38) und 2004/18/EG (Art. 26)




